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Verbindliche Verhaltensregeln

Unternehmenskultur und Code of Conduct

Als wertorientiertes Unternehmen haben wir uns seit jeher auf die Grundwerte verpflichtet, die in unserer Unternehmenskultur ihren Ausdruck finden.
Der Code of Conduct setzt diese Grundwerte in verbindliche Richtlinien zum Verhalten in bestimmten Situationen in unserem Unternehmensalltag um.
Dabei vertraut die Compound One GmbH auch darauf, dass die Mitarbeitenden ausgehend von der Unternehmenskultur generell selbstständig mitdenken und in Anwendung des gesunden Menschenverstandes zu handeln wissen.
Wir sind ein europaweit tätiges Unternehmen. Die Compound One GmbH ist sich dessen bewusst und erwartet, dass mit den verschiedenen regional geprägten Mentalitäten respektvoll umgegangen wird.
Jede bei Compound One GmbH beschäftigte Person vertritt täglich Compound One GmbH, und ihr Auftreten wird von Dritten dem Unternehmen insgesamt zugerechnet. Aus diesem Grund erwartet die Compound One GmbH, dass sich alle Mitarbeitenden dieser Verantwortung in ihrem Tun und Handeln im Zusammenhang mit Compound One GmbH bewusst sind. Eine umso größere Verantwortung liegt bei den Vorgesetzten aller Stufen, die als Vorbild die Unternehmenskultur und den Code of Conduct vorleben und für dessen Einhaltung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sorgen.

Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Gesellschaft

Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und elementaren Grundsätze der Wirtschaftsethik – in Übereinstimmung mit den zehn universell anerkannten Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen – ist für uns alle selbstverständlich. Wenn wir in einem konkreten Fall unsicher sind, ob ein bestimmtes Verhalten oder eine Entscheidung ethisch vertretbar sind, wägen wir unsere Beweggründe sorgfältig ab und legen im Zweifel die Frage den Vorgesetzten zur Entscheidung vor.
Diskriminierung aufgrund von z.B. Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder anderer personenbezogener Merkmale darf bei der Compound One GmbH keinen Platz haben. Die Compound One GmbH lehnt Kinder- und Zwangsarbeit ab und trägt Sorge für die Umwelt. Gesundheit und Sicherheit an unseren Arbeitsplätzen sind uns ein besonderes Anliegen. Die Compound One GmbH will in jedem Fall bereits den Anschein unethischen oder illegalen Verhaltens vermeiden. Wir erwarten daher auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie vergleichbaren ethischen Grundsätzen folgen.
Gegenseitiger Respekt, Professionalität, Seriosität, Höflichkeit und Fairness prägen intern wie extern das Verhalten und Auftreten.
Als Arbeitgeber beachtet die Compound One GmbH die geltenden Gesetze und lebt die gestützt auf seine Unternehmenskultur erarbeiteten Grundsätze, bei denen das Individuum als Mensch im Zentrum steht.
Die Compound One GmbH distanziert sich von jeglicher politischen oder religiösen Aktivität, die Extremismus fördert oder unserem Eintreten für kulturelle Vielfalt oder Chancengleichheit entgegensteht.

Einhaltung der Gesetze / Compliance

Die Compound One GmbH hält die jeweils geltenden Gesetze ein. Ein auf die Risikolage, Art und Größe der Gruppe zugeschnittenes Compliance Management System stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden von Compound One GmbH und insbesondere die Vorgesetzten ihrer Verantwortung gerecht werden, die Gesetzeskonformität in ihren jeweiligen Bereichen sicher zu stellen.
Die Vorgesetzten sind mit Unterstützung durch Legal (interne und/oder externe Rechtsunterstützung) verantwortlich dafür, dass die unter ihrer Verantwortung arbeitenden Personen instruiert sind und Zugang zu den notwendigen Hilfsmitteln und Informationen haben.
Wer Verstöße gegen geltendes Recht oder den Code of Conduct feststellt oder befürchtet, kann alle Wege der direkten Kommunikation wie Geschäftsführung direkt, Dienstweg, Anrufung aller in der Organisation Zuständiger etc. zur Meldung des Vorfalls nutzen.
Auch bei Meldungen über die Wege der direkten Kommunikation ist insbesondere die Identität der einen Hinweis gebenden Person gegenüber den betroffenen Vorgesetzten und jenen Personen, die eines Verstoßes verdächtigt werden, geschützt.
Maßnahmen gegen Mitarbeitende, die Meldungen in gutem Glauben gemacht haben, sind untersagt.
Untersuchungen von Vorfällen erfolgen in Übereinstimmung mit der jeweils anwendbaren Gesetzgebung zum Datenschutz.

Integrität und Unabhängigkeit im Geschäftsverkehr

Die Compound One GmbH überzeugt durch die Qualität seiner Produkte und Leistungen, seine technische Kompetenz und das integre Auftreten seiner Mitarbeitenden. Die Compound One GmbH bekennt sich zu fairem und unverfälschtem Wettbewerb und lehnt jedes wettbewerbswidrige Verhalten ab.
Wer im Zweifel ist, ob ein Verhalten wettbewerbswidrig sein könnte, holt Rat bei den zuständigen Ansprechpartnern von Legal oder Vorgesetzten ein.
Die Compound One GmbH respektiert die Geschäftsgeheimnisse und Schutzrechte Dritter und schützt sein eigenes Know-how.

Umgang mit Geschäftspartnern und Entscheidungsträgern

Die Compound One GmbH enthält sich jeder unzulässigen Beeinflussung von öffentlichen Amtsträgern durch Zuwendung von unangemessenen Vorteilen jedweder Art. Als Maßstab gelten die jeweils anwendbaren Gesetze und – insb. für Bewirtungen und Unterhaltungsangebote – der Grundsatz zulässiger Geschäftsüblichkeit.
Wer in einem konkreten Fall im Zweifel über die Einhaltung der obigen Grundsätze und der Antikorruptionsrichtlinie ist, so insbesondere über die Angemessenheit des Werts von Geschenken und Einladungen oder über deren geschäftsüblichen Charakter, hält Rücksprache mit seinen Vorgesetzten.

Spenden und Sponsoring

Spenden sind von konkreten Geschäftsvorgängen unabhängige Zuwendungen an Einrichtungen und Personen für einen Compound One GmbH bekannten, gemeinnützigen Zweck.
Für Spenden von Compound One GmbH gelten folgende Richtlinien:
– Sie dienen der Pflege des Ansehens von Compound One GmbH im Sinne der good corporate citizenship.
– Sie haben einen geographischen Bezug zur jeweils handelnden Compound One GmbH Einheit.
– Sie sind mit keiner konkreten Gegenleistung verbunden.
– Spenden an Organisationen, in denen Beschäftigte von Compound One GmbH aktiv sind, werden bevorzugt.
– Der Spendenzweck muss möglichst konkret definiert sein, und die Spende darf nicht nur einen allgemeinen Unkostenbeitrag unter vielen darstellen.
Von Spenden zu unterscheiden ist Sponsoring. Dabei handelt es sich um Zuwendungen von Compound One GmbH an Organisationen in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, die im Rahmen des Marketings geleistet werden, und die verbunden sind mit einer konkreten Gegenleistung, wie z.B. Werbung.

Interessenskonflikte

Interessenskonflikte entstehen, wenn ein Geschäftsvorgang private Interessen des Mitarbeitenden oder ihm nahestehende Personen direkt oder indirekt berührt. Als nahestehende Personen sind insbesondere Verwandte, Verschwägerte, Angehörige des engeren Freundeskreises und Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen zu verstehen.
Interessenskonflikte können unabhängig davon, ob konkrete Interessen von Compound One GmbH gefährdet werden, das Ansehen von Compound One GmbH beeinträchtigen, Schaden verursachen und insbesondere auch die sich in einem Interessenskonflikt befindenden Mitarbeitenden in Schwierigkeiten bringen. Interessenskonflikte sind daher offen zu legen.
Unter Interessenskonflikte fallen beispielsweise:
– Beteiligungen von mehr als 1% an Unternehmungen oder Unternehmensgruppen, mit denen Compound One GmbH in Geschäftsbeziehungen oder in einem Wettbewerbsverhältnis steht, aber auch die Ausübung einer formellen oder faktischen Organfunktion (Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Geschäftsführung bzw. die tatsächliche, nicht formell bekundete Ausübung solcher Funktionen) in solchen Unternehmungen sowie ein Beraterverhältnis zu diesen.
– Mitgliedschaft in Organisationen, deren Ziele und Tätigkeiten einen konkreten Bezug zu den in Frage stehenden Geschäftsbeziehungen haben.
– Politische Ämter oder Mitgliedschaften in staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen, soweit diese im weitesten Sinne regulatorische oder überwachende Kompetenzen über eine Gruppengesellschaft von Compound One GmbH haben, oder soweit diese Tätigkeit einen direkten Bezug zu einem konkreten Geschäft von Compound One GmbH, wie z.B. einem Baubewilligungsverfahren hat.
Potenzielle Interessenskonflikte sind rechtzeitig durch die betroffene Person den zuständigen Vorgesetzten offen zu legen. Diese entscheiden darüber, wie der Interessenskonflikt gelöst werden kann, so z.B. indem ein fragliches Geschäft in die Verantwortung einer Person gelegt wird, die der im Interessenskonflikt stehenden Person nicht untergeordnet sein darf.

Geltung und Verbindlichkeit des Code of Conduct

Der Code of Conduct ist für alle Mitarbeitenden von der Compound One GmbH ungeachtet der Stellung und des Beschäftigungsgrades verbindlich und somit fester Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Nichtbeachtung führt zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrages.

Einhaltung des Code of Conduct

Wer in einer konkreten Situation Zweifel darüber hat, wie er sich in Übereinstimmung mit der Compound One GmbH Unternehmenskultur und dem Code of Conduct zu verhalten hat, bespricht dies mit seinen Dienstwegvorgesetzten.

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